Diese Platzordnung gilt für das Festival-Gelände beim CULTSOUND Festival. Bei einer kostenpflichtigen Veranstaltung, darf das Festival-Gelände von Besuchern nur mit gültiger Eintrittskarte und nur während der Öffnungszeit betreten werden. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und/oder dem Zutritt zum Festival-Gelände gelten auch diese Sicherheitshinweise als vereinbart und anerkannt.
Die Veranstaltung findet unter dem Namen Cultsound Festival statt.
Veranstalter ist die Firma Cultiva Hemp Expo GmbH
Linzer Straße 418 Top 2
A-1140 Wien
Die Veranstaltung findet in folgender Location statt:
NEU MARX
Gelände R:Journey und umliegend
A-1030 Wien
Mit dem Betreten des Festival-Geländes erkennt der Besucher die Hausordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.
Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.
Wenn es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, dann ist jeder beim Betreten des Geländes verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Nach erfolgtem Zutritt sind Eintrittskarten nicht mehr übertragbar. Missbrauch hat den Ticketentzug zur Folge. Eintrittskarten werden beim Zutritt zum Gelände entwertet und dem Besucher ein Armband angelegt. Werden beim neuerlichen Zutritt nicht das unbeschädigte Armband und die entwertete Eintrittskarte vorgewiesen, besteht kein Anspruch auf Zutritt.
Der Einlass wird Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Bei freien Veranstaltungen entfällt die Kontrolle.
Der Veranstalter behält sich mit dem Zutritt zum Festival-Gelände eine mögliche Personenkontrolle und Körpercheck vor. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden. Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen). Es können beim Einlass und innerhalb des Veranstaltungsgeländes Kontrollen stattfinden, die bei Verstoß ein Betretungsverbot beziehungsweise das Entfernen der Person vom Veranstaltungsgelände zur Folge haben. Kostenersatz findet nicht statt.
Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, am Veranstaltungsgelände zu fotografieren und zu filmen und die Bildaufnahmen für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Besucher verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den Schutzrechten, insbesonders dem Urheberrecht und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zur Verwendung.
Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens verboten:
Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen und Sachschäden. Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden, Diebstahl oder Raub von persönlichem Eigentum keine Haftung. Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Festival-Gelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.
Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht. Es gilt das Wiener Jugendschutzgesetz!
Telefon
Mail office@cultivahempexpo.com
Die Öffnungszeiten der Veranstaltung sind:
Freitag, 04.10.2024 | 12:00 bis 22:00 Uhr
Samstag, 05.10.2024 | 11:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag, 06.10.2024 | 11:00 bis 18:00 Uhr
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Veranstaltung abzuändern, ohne dass der Besucher daraus irgendwelche Ansprüche gegen den Veranstalter (z.B. Rücktritt, Schadenersatz) ableiten könnte.